Der Elternrat

Der Elternrat für das Schuljahr 2023/2024 setzt sich wie folgt zusammen:

 gleichberechtigter Vorstand:
Arne Bardella
Diana Münch
Daniel Franke

Schriftführer:
Daniel Franke

Mitglieder:
Diana Münch, Janine Hecht, Celia Kolesnikoff, Arne Bardella, Deike Helmig, Ante Buchmann, Daniel Franke, Nina Weise, Torben Petersen-Lund

Ersatzvertreter:
Maraike Tonzel, Jessika Villar

gleichberechtigte Vertretung für den Kreiselternrat
 Ante Buchmann, Nina Weise

Vertretung in der Schulkonferenz:
 Arne Bardella, Deike Helmig, Diana Münch und Celia Kolesnikoff

deren Ersatzmitglieder:
Nina Weise, Ante Buchmann, Janine Hecht und Torben Petersen-Lund

Kontakt:
elternrat.frohme@frohmeschule.de

Die Namensliste mit Kontaktdaten hängt im Eingangsbereich des Schulgebäudes aus. Nachrichten an den Elternrat können Sie über das Schulbüro oder per Mail an die o.g. Adresse schicken.

Der Elternrat setzt sich aus neun Mitgliedern sowie derzeit zwei Ersatzmitgliedern zusammen.

Jeder Erziehungsberechtigte eines Kindes, das die Schule Frohmestraße besucht, kann sich auf der jeweils im Herbst eines Schuljahres stattfindenden Elternvollversammlung als Voll- oder Ersatzmitglied des Elternrats wählen lassen. Um gewählt zu werden, ist es nicht erforderlich, dass man selbst Klassenelternvertreter ist. Die Klassenelternvertreter haben jedoch in der Elternvollversammlung die besondere Aufgabe, dass nur sie die Mitglieder des Elternrats wählen können.

Vollmitglieder werden grundsätzlich für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt, wobei in jedem Schuljahr ein Drittel der Vollmitglieder zur Wahl stehen. Die Wahl der Ersatzmitglieder gilt für die Dauer von einem Jahr

AUFGABEN DES ELTERNRATES

Die Aufgaben des Elternrats sind durch das Hamburgische Schulgesetz festgelegt, insbesondere in § 72 HmbSchulG, welches Sie hier abrufen können.

Der Elternrat soll

– die Eltern über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren

– mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken

– sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen

Daneben ist der Elternrat an Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen.

Die Schwerpunkte der Arbeit des Elternrats bilden derzeit:

– die Bearbeitung schulischer und schulpolitischer Themen

– die Mitarbeit am Schulprogramm und der weiteren Schulentwicklung

– die aktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der GBS

– die Koordination der Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen

– die Beteiligung an Info-Veranstaltungen für die Eltern zukünftiger Schüler

– als Ansprechpartner für Elternbelange zur Verfügung zu stehen

– die Entsendung von Mitgliedern in die Schulkonferenz und Arbeitsgemeinschaften der Schule

– die Entsendung von Mitgliedern in den Kreiselternrat

Um diese Aufgaben zu erfüllen, tagt der Elternrat üblicherweise jeden dritten Donnerstag im Monat im neuen Klassenhaus oder per Videokonferenz. Es nehmen Vertreter der Schulleitung, des Trägers der GBS-Nachmittagsbetreuung sowie weitere eingeladene Personen teil. Klassenelternvertreter und andere interessierte Eltern sind herzlich willkommen, denn die Sitzungen sind schulöffentlich.

Einladung zur Elternratssitzung am 11.07.2024

Protokolle der Sitzungen im Schuljahr 2023/2024

Einladung zur Elternsratssitzung am 16.05.2024 (Protokoll folgt)

Protokoll der Elternratssitzung vom 15.02.2024

Protokoll der Elternratssitzung vom 14.12 2023

Protokoll der Elternratssitzung vom 08.11.2023

Ergebnisprotokoll der Vollversammlung vom 28.09.2023

Archiv Elternrat:  Protokolle 2022/2023

Archiv Elternrat: Protokolle 2021/2022