Elternmitarbeit

Die Klassenelternvertreter:

Zu Beginn eines neuen Schuljahres wählen die Eltern auf dem ersten Elternabend zwei Klassenelternvertreter/Innen. In einem zweiten Wahlgang muss für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine Ersatzperson gewählt werden.

Die Klassenelternvertreter sind Mitglieder der Klassenkonferenz und wirken in dieser Funktion an der Beratung über alle Angelegenheiten mit, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind. Sie haben insbesondere die Aufgaben

– die Beziehung der Eltern einer Klasse . . . untereinander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen,

– bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,

– die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren

– den Elternrat zu wählen

– die Schule und die Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu unterstützen.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Sie berät über alle wichtigen Maßnahmen und beschließt sie.

Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleitung, vier Lehrkräften, vier Elternratsmitgliedern und einem Vertreter des nichtunterrichtenden Personals.

Die insgesamt 8 Mitglieder der Schulkonferenz haben jeweils einen Stellvertreter und werden für zwei Jahre gewählt.