Der Elternrat für das Schuljahr 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstand:
Arne Bardella (Vorsitzender)
Janine Hecht (Stellvertretung)
Mitglieder:
Diana Münch, Janine Hecht, Celia Kolesnikoff, Arne Bardella, Deike Helmig, Ante Buchmann, Nina Weise, Maraike Tonzel, Jennifer Ehlers, Constanze Kreß, Patrick Zimmer
Ersatzvertreter:
Constanze Kreß, Patrick Zimmer
Vertretung für den Kreiselternrat
Ante Buchmann, Nina Weise
Vertretung in der Schulkonferenz:
Deike Hellmig, Jennifer Ehlers, Celia Kolesnikoff, Patrick Zimmer
deren Ersatzmitglieder:
Maraike Tonzel, Constanze Kreß, Janine Hecht, Arne Bardella
Kontakt:
elternrat.frohme@frohmeschule.de
Die Namensliste mit Kontaktdaten hängt im Eingangsbereich des Schulgebäudes aus. Nachrichten an den Elternrat können Sie über das Schulbüro oder per Mail an die o.g. Adresse schicken.
Der Elternrat setzt sich aus neun Mitgliedern sowie derzeit zwei Ersatzmitgliedern zusammen.
Jeder Erziehungsberechtigte eines Kindes, das die Schule Frohmestraße besucht, kann sich auf der jeweils im Herbst eines Schuljahres stattfindenden Elternvollversammlung als Voll- oder Ersatzmitglied des Elternrats wählen lassen. Um gewählt zu werden, ist es nicht erforderlich, dass man selbst Klassenelternvertreter ist. Die Klassenelternvertreter haben jedoch in der Elternvollversammlung die besondere Aufgabe, dass nur sie die Mitglieder des Elternrats wählen können.
Vollmitglieder werden grundsätzlich für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt, wobei in jedem Schuljahr ein Drittel der Vollmitglieder zur Wahl stehen. Die Wahl der Ersatzmitglieder gilt für die Dauer von einem Jahr
AUFGABEN DES ELTERNRATES
Die Aufgaben des Elternrats sind durch das Hamburgische Schulgesetz festgelegt, insbesondere in § 72 HmbSchulG, welches Sie hier abrufen können.
Der Elternrat soll
- die Eltern über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren
- mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken
- sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen
- Daneben ist der Elternrat an Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen.
Die Schwerpunkte der Arbeit des Elternrats bilden derzeit:
- die Bearbeitung schulischer und schulpolitischer Themen
- die Mitarbeit am Schulprogramm und der weiteren Schulentwicklung
- die aktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der GBS
- die Koordination der Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen
- die Beteiligung an Info-Veranstaltungen für die Eltern zukünftiger Schüler
- als Ansprechpartner für Elternbelange zur Verfügung zu stehen
- die Entsendung von Mitgliedern in die Schulkonferenz und Arbeitsgemeinschaften der Schule
- die Entsendung von Mitgliedern in den Kreiselternrat
Um diese Aufgaben zu erfüllen, tagt der Elternrat üblicherweise jeden dritten Donnerstag im Monat im neuen Klassenhaus oder per Videokonferenz. Es nehmen Vertreter der Schulleitung, des Trägers der GBS-Nachmittagsbetreuung sowie weitere eingeladene Personen teil. Klassenelternvertreter und andere interessierte Eltern sind herzlich willkommen, denn die Sitzungen sind schulöffentlich.
Einladung zur Elternratsitzung am 16.01.2025
Protokoll der Elternratssitzung am 14.11.2024
Protokoll der Elternvollversammlung am 10.10.2024
Archiv Elternrat: Protokolle 2023/2024