Der Elternrat

Der Elternrat für das Schuljahr 2025/2026 setzt sich wie folgt zusammen:

 Vorstand:
Arne Bardella und Janine Hecht (Vorsitzende)

Mitglieder:
Nina Weise, Mareike Tonzel, Jennifer Ehlers, Janine Hecht, Celia Kolesnikoff, Marie-Louise Nordenholz, Laura Thielmann, Juliana Blohm, Arne Bardella, Deike Helmig, Patrick Zimmer

Ersatzvertreter:
Deike Helmig, Patrick Zimmer

Vertretung für den Kreiselternrat
 Mareike Tonzel, Nina Weise

Vertretung in der Schulkonferenz:
Janine Hecht, Marie-Louise Nordenholz, Laura Thielmann, Celia Kolesnikoff

deren Ersatzmitglieder:
Maraike Tonzel, Deike Helmig, Juliana Blohm, Patrick Zimmer

Kontakt:
elternrat.frohme@frohmeschule.de

Die Namensliste mit Kontaktdaten hängt im Eingangsbereich des Schulgebäudes aus. Nachrichten an den Elternrat können Sie über das Schulbüro oder per Mail an die o.g. Adresse schicken.

Der Elternrat setzt sich aus neun Mitgliedern sowie derzeit zwei Ersatzmitgliedern zusammen.

Jeder Erziehungsberechtigte eines Kindes, das die Schule Frohmestraße besucht, kann sich auf der jeweils im Herbst eines Schuljahres stattfindenden Elternvollversammlung als Voll- oder Ersatzmitglied des Elternrats wählen lassen. Um gewählt zu werden, ist es nicht erforderlich, dass man selbst Klassenelternvertreter ist. Die Klassenelternvertreter haben jedoch in der Elternvollversammlung die besondere Aufgabe, dass nur sie die Mitglieder des Elternrats wählen können.

Vollmitglieder werden grundsätzlich für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt, wobei in jedem Schuljahr ein Drittel der Vollmitglieder zur Wahl stehen. Die Wahl der Ersatzmitglieder gilt für die Dauer von einem Jahr

AUFGABEN DES ELTERNRATES

Die Aufgaben des Elternrats sind durch das Hamburgische Schulgesetz festgelegt, insbesondere in § 72 HmbSchulG, welches Sie hier abrufen können.

Der Elternrat soll

  • die Eltern über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren
  • mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken
  • sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen
  • Daneben ist der Elternrat an Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen.

Die Schwerpunkte der Arbeit des Elternrats bilden derzeit:

  • die Bearbeitung schulischer und schulpolitischer Themen
  • die Mitarbeit am Schulprogramm und der weiteren Schulentwicklung
  • die aktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der GBS
  • die Koordination der Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen
  • die Beteiligung an Info-Veranstaltungen für die Eltern zukünftiger Schüler
  • als Ansprechpartner für Elternbelange zur Verfügung zu stehen
  • die Entsendung von Mitgliedern in die Schulkonferenz und Arbeitsgemeinschaften der Schule
  • die Entsendung von Mitgliedern in den Kreiselternrat

Um diese Aufgaben zu erfüllen, tagt der Elternrat üblicherweise monatlich im Verwaltungstrakt oder per Videokonferenz. Es nehmen Vertreter der Schulleitung, des Trägers der GBS-Nachmittagsbetreuung sowie weitere eingeladene Personen teil. Klassenelternvertreter und andere interessierte Eltern sind herzlich willkommen, denn die Sitzungen sind schulöffentlich.

Einladung zur Elternratssitzung am 15.12.2025

Protokoll der Elternvollversammlung am 16.11.2025

Archiv Elternrat:  Protokolle 2024/2025

Archiv Elternrat: Protokolle 2023/2024

Archiv Elternrat:  Protokolle 2022/2023

 

 

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