Aufgaben des Elternrates

Die Aufgaben des Elternrats sind durch das Hamburgische Schulgesetz festgelegt, insbesondere in § 72 HmbSchulG, welches Sie hier abrufen können.

Der Elternrat soll

– die Eltern über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren

– mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken

– sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen

Daneben ist der Elternrat an Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen.

Die Schwerpunkte der Arbeit des Elternrats bilden derzeit:

– die Bearbeitung schulischer und schulpolitischer Themen

– die Mitarbeit am Schulprogramm und der weiteren Schulentwicklung

– die aktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der GBS

– die Koordination der Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen

– die Beteiligung an Info-Veranstaltungen für die Eltern zukünftiger Schüler

– als Ansprechpartner für Elternbelange zur Verfügung zu stehen

– die Entsendung von Mitgliedern in die Schulkonferenz und Arbeitsgemeinschaften der Schule

– die Entsendung von Mitgliedern in den Kreiselternrat

Um diese Aufgaben zu erfüllen, tagt der Elternrat monatlich, üblicherweise am dritten Donnerstag eines Monats, in der Schulbibliothek. Die Sitzungen des Elternrats sind aufgrund eines Beschlusses schulöffentlich, sodass alle Erziehungsberechtigten, die Kinder an der Schule Frohmestraße haben, zu den Sitzungen herzlich eingeladen sind. An den Sitzungen des Elternrats nehmen Vertreter der Schulleitung, des Trägers der GBS-Nachmittagsbetreuung sowie weitere eingeladene Personen teil.